Wir unterstützen die Idee der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International. Unsere Stiftung fördert Kinder mit Handicap in Witten und leistet damit einen wichtigen Beitrag. Unsere Förderung erfolgt durch finanzielle Unterstützung, sofern diese nicht selbst erbracht oder von anderen Leistungsträgern übernommen wird. Wir legen offen, woher unsere Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Auf dieser Seite sind die Informationen der Olmstedt Stiftung in Anlehung der Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft abgebildet:
Die Stiftung ist im Stiftungsverzeichnis für das Land NRW unter der Ord.Nr.: 21.13.01.02-246 eingetragen.
2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden:
Aktuelle Satzung unserer Stiftung
Förderrichtlinien der Olmstedt Stiftung
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Die Olmstedt Stiftung wird beim Finanzamt Witten, unter der Steuernummer 348/5808/0030 geführt.
Unsere Stiftung ist aufgrund der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vom 09.06.2017 von der Körperschaftsteuer befreit, da sie mildtätige Zwecke gem. §§51 ff AO ausübt.
Die Olmstedt Stiftung fördert mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO und ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Gemeinnützigkeit - Anerkennung der Satzung gem. § 60 AO
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Vorstand
Thomas Schröter, Vorsitzender
Mechthild Nolte, stellv. Vorsitzende
Gerhard Böttcher, Beisitzer
Beirat
Karlheinz Dressel (Vorsitzender)
Sybilla Aßmann
Dirk Brenne
Dr. Irmgard Frinken
Bettina Mattukat
Dirk Reiser
Die Andreas und Emilie Olmstedt Stiftung lässt ihre Jahresabschlüsse seit der Gründung freiwillig durch einenWirtschaftsprüferprüfen und testieren. Abschlussprüfer: ReiserSchmidt, Steuerberatung & Wirtschaftsberatungsgesellschaft, Westfalenstraße 118, 58453 Witten
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Im Jahr 2017 haben wir insgesamt 12 Kinder mit Handicap unterstützt. Ganz besonders war hierbei die finanzielle Unterstützung für den Epilepsie-Warnhund "Mailo" für die damals 13jährige Clara. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation waren die Einnahmen aus Zinsen extrem rückläufig. Durch Spenden und Zuwendungen der Öffentlichkeit konnten wir knapp 18.000,- Euro für die Unterstützung von Kindern in Witten erzielen. Die Neubewilligungen beliefen sich im Jahr 2017 auf knapp 22.000,- Euro - wobei hierbei auch Zusagen für das kommende Jahr inbegriffen sind.
Das Stiftungsvermögen liegt unverändert bei 1.022.390,88 Euro. Veröffentlichungspflichtige Großspenden hat unsere Stiftung nicht entgegengenommen. Der Jahresabschluss wurde erstellt von: Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ReiserSchmidt, Partnergesellschaft mbH. Der Jahresabschluss wurde der zuständigen Stiftungsaufsicht, Regierungsbezirk Arnsberg, eingereicht. Dem geschäftsführenden Vorstand wurde vom Stiftungsbeirat nach Vorlage des Jahresabschlusses 2017 am 12.04.2017 Entlastung erteilt.
Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2018 wird derzeit erstellt und wird ab April auf unserer Internetseite veröffentlicht.
6. Angaben zur Personalstruktur
Vorstand und Beirat der Stiftung sind ehrenamtlich tätig.
7. Angaben zur Mittelherkunft, der Mittelverwendund sowie sonstige wirtschaftliche Informationen
Geschäftsbericht 2017
8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
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9. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausgemacht haben.
10. Vermögensanlagen der Stiftung
Die Olmstedt Stiftung legt ihr Stiftungsvermögen nach klaren und transparenten Kriterien mit dem Ziel an, das Vermögen der Stiftung langfristig zu erhalten. Satzungsmäßige Zuwendungen erfolgen ausschließlich aus erwirtschafteten Erträge sowie aus Spenden.
Anlagerichtlinie der Olmstedt Stiftung
Spende
Rund um Ihre Spende
Kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?
Spenden an gemeinnützige Einrichtungen wie die Olmstedt Stiftung können von der Steuer abgesetzt werden. Das funktioniert bis zu einem Betrag von unter 200,- Euro auch ohne Spendenbescheinigung. Hier genügt der entsprechende Nachweis über die Spende, z.B. der Kontoauszug. Grundsätzlich können Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Wird diese Grenze überschritten, kann die Spende unbegrenzt in kommende Jahre “vorgetragen” werden.
Spenden bis 200,00 Euro werden auch ohne Spendenbescheinigung vom Finanzamt anerkannt!
Bis zu einer Spendensumme von 200,- Euro genügt den Finanzbehörden der so genannte vereinfachte Spendennachweis. Anstelle einer Spenden- oder Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein entsprechender Beleg, z. B. ein Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung einer Bank, der Ausdruck beim Onlinebanking oder der Kontoauszug. Zusätzlich ist ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben erforderlich. Diesen Beleg erhalten Sie bei einer Onlinespende an unsere Stiftung automatisch per E-Mail oder auf Wunsch per Download. Wir stellen Ihnen gerne aber auch eine Zuwendungsbescheinigung aus - auch bei Spendensummen unter 200,- Euro.
Wie erhalte ich eine Spendenbescheinigung?
Unabhängig von der Spendensumme stellen wir auf Wunsch eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster aus. Hierzu benötigen wir zwingend die Angabe Ihrer Adresse, da wir Ihnen nur so diese Zuwendungsbescheinigung ausstellen können. Sofern Sie bei Ihrer Spende im Verwendungszweck Ihre Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) angegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung.
Ich habe im Dezember gespendet und noch keine Spendenbescheinigung erhalten.
Aus technischen Gründen werden die Spendenbescheinigungen für Spenden nach dem 23.12. erst Anfang Januar des Folgejahres verschickt, sofern Sie uns Ihre Adresse mitgeteilt haben. Spender, die als Wunsch "Spendenbescheinigung zum Jahresende" gewählt haben, erhalten ebenfalls ihre Spendenbescheinigung automatisch Anfang Januar des Folgejahres.
Ich habe keine Adresse angegeben, benötige aber eine Spendenbescheinigung - was kann ich tun?
Bitte senden Sie uns eine E-Mail und geben Sie hierbei den von Ihnen gespendeten Betrag sowie den Zeitpunkt der Spende (Überweisungstag) und Ihre Bankverbindung mit an. Gerne können Sie auch unser Infoformular nutzen.
Ich habe per Überweisung gespendet und im Verwendungszweck nicht meine Adresse vermerkt, wünsche aber eine Spendenbescheinigung. Kann ich diese beantragen?
Ja, bitte senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular und geben Sie die Höhe Ihrer Spende und das Datum der Überweisung an.
Antrag
Rund um Ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung
Welche Hilfsangebote bietet die Olmstedt Stiftung?
Die Olmstedt Stiftung fördert in finanzieller Form Kinder mit geistiger, körperlicher oder geistig-körperlicher Behinderung und deren Familien in Witten. Dabei erbringt die Stiftung ausschließlich Leistungen, die kein anderer Leistungsträger (z.B. Krankenkasse, Sozialamt, Landschaftsverband,...) übernimmt.
Wie weise ich meine Hilfsbedürftigkeit nach?
Unsere Hilfe richtet sich an Familien, die sich eine Therapie oder ein notwendiges Hilfsmittel nicht leisten können. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eine Selbstauskunft anfordern.
Gibt es eine Altersbeschränkung bei den zu förderndern Kindern?
Grundsätzlich sind Förderungen durch die Stiftung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Darüber hinaus kann keine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Wie werden die Fördermittel beantragt?
Sie können uns Ihren Antrag per Post zusenden oder Sie nutzen unseren Onlineantrag. Da hierbei auch Fragen zu den Therapiemaßnahmen und der Diagnose gestellt werden, ist die Nutzung unseres Antragsformulares zwingende Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer Unterstützungsanfrage.